Häufige Fragen
Was tun in Notfällen oder außerhalb unserer Sprechzeiten?
Notfallpraxis
in der Florastr. 38 (Nähe EVK)
Tel.: 0211/ 9 86 75 55
Weitere Informationen unter www.notfallpraxis-duesseldorf.de
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Tel: 116 117 (kostenfrei)
Notarzt / Rettungsdienst:
Tel: 112 (kostenfrei)
Was tun bei Vergiftungen?
Am besten rufen Sie sofort die Giftzentrale an.
Giftnotrufzentrale Bonn: 0228 / 19240 oder 0228 /287-33211
Giftnotrufzentrale Berlin: 030 / 19240
- Lassen Sie schnellstmöglich die Person so viel Wasser, Tee oder Saft wie möglich in kleinen Schlucken trinken. Auf KEINEN Fall Milch trinken, dass könnte die Vergiftung beschleunigen.
- Auf KEINEN Fall Erbrechen auslösen. Bei automatischem Erbrechen der Person nicht den Finger in den Hals stecken! Es besteht die Gefahr, dass Erbrochenes in die Lunge gerät.
- Vorsicht - medizinische Kohle sollte nur durch ärztliches Personal verabreicht werden.
- Für frische Luft sorgen. Betroffene Person warm zudecken, ruhig halten.
- Bewusstlose in Seitenlage bringen, Keine Flüssigkeiten einflößen. Keinen Brechversuch unternehmen. Unverzüglich den Notarzt rufen!
- Bei Verätzungen der Augen diese sofort mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Augenlider dabei gut offen halten. Wasserfluss direkt auf das Auge richten, um noch vorhandene Säure- bzw. Laugenreste so schnell wie möglich zu verdünnen und auszuspülen.
- Bei Verätzungen der Haut benetzte Kleider sofort entfernen. Betroffene Hautpartien ausgiebig unter fließendem Wasser spülen.
Was ist ein Privatarzt?
Kann jeder zu Ihnen kommen?
Wir sind für Alle da! Unsere privatkinderärztliche Praxis steht natürlich auch allen Kassenpatienten offen!(wird aber privat liquidiert!)
Welche Kosten erwarten mich?
Alle Leistungen sind und bleiben transparent und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ erstellt. Auch beim Kassenarzt müssen Sporttauglichkeits-oder Kindergartenuntersuchungen sowie reisemedizinische Beratungen oft bar bezahlt werden Die Scheu vor hohen Rechnungen ist dabei oft unbegründet! Gebühren der Stadt wie z.B. beim Einwohnermeldeamt sind oft wesentlich teurer als eine privatärztliche Konsultation.
Bekomme ich die Kosten erstattet?
Viele gesetzliche Kassen erstatten auch die Rechnungen, wenn man als Patient das System der „Erstattungsbasis“ bei der Krankenkasse gewählt hat. Man geht dann zwar in Vorleistung, bekommt aber den Rechnungsbetrag anschließend von der Krankenkasse erstattet.
Einige Versicherungen bieten auch Zusatztarife für gesetzlich Versicherte an, dabei wird dann die Differenz zum erstatteten Kassenanteil übernommen!